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9.1.2.5 Audiodeskription für Videos.adoc

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Prüfschritt 9.1.2.5 Audiodeskription für Videos

Was wird geprüft?

Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription bereitgestellt werden.

Warum wird das geprüft?

Die Handlung von Videos kann oft auch ohne Bild recht gut verfolgt werden. Den Sprecher einer Nachrichtensendung muss man zum Beispiel nicht sehen, um zu verstehen, worum es geht. Dagegen enthalten Spielfilme und Reportagen oft Passagen, in denen wenig gesprochen wird und Inhalte über das Bild vermittelt werden. Damit ein blinder Zuschauer den Film verfolgen kann, müssen ihm solche Passagen beschrieben werden. Hierfür wird das Verfahren der Audiodeskription eingesetzt.

Wie wird geprüft?

1. Anwendbarkeit des Prüfschritts

  • Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind und Informationen über das Bildgeschehen für das Verständnis erforderlich sind.

  • Videos brauchen keine Audiodeskription, wenn der Fortgang des Bildgeschehens nicht in Worte gefasst werden kann. Der Prüfschritt ist dann nicht anwendbar.

  • Verzichtbar ist die Audiodeskription, wenn die synchrone Wahrnehmung von Bild und Ton für das Verständnis des Videos nicht erforderlich ist oder wenn das Video keine Tonspur hat (siehe Prüfschritt 9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos).

  • Verzichtbar ist die Audiodeskription auch für Videos, die lediglich als Medienalternative zu einem textbasierten Inhalt dienen, das heißt ergänzend zu einem Text angeboten werden, um den Textinhalt zusätzlich in anderer Form zu vermitteln. Dies gilt nur für Videos, die keine über den Textinhalt hinausgehende Informationen bieten und die klar als Medienalternative zum Text erkennbar sind.

  • Gebärdensprachvideos brauchen keine Audiodeskription.

2. Prüfung

Es wird eine Sicht- und Hörprüfung vorgenommen:

  1. Art der Einbindung feststellen. Die Audiodeskription kann auf verschiedenem Wege angeboten werden:

    • Die Audiodeskription ist bereits in der normalen Tonspur enthalten.

    • Eine weitere Version des Videos mit Audiodeskription wird angeboten. Diese Version wird geprüft. Ein funktionierender Link zu dieser Version muss im unmittelbaren Kontext des Videos angeboten werden, ebenso wie ein Zurück-Link (oder das Zurückspringen funktioniert über den Zurück-Button des Browsers).

    • Das Video hat eine zuschaltbare Tonspur mit der Audiodeskription. Diese Spur wird zusätzlich geschaltet.

  2. Das Video wird im auf der Website eingebundenen Player oder in einem externen, vom Format abhängigen Video-Player abgespielt.

  3. Sind im Video wichtige informationstragende Bildinhalte vorhanden, die nicht in der Tonspur bzw. einer zusätzlichen Audiodeskription vorkommen?

3. Bewertung

Teilweise erfüllt

  • Die Bildbeschreibungen der Audiodeskription sind nicht aussagekräftig oder nicht vollständig.

Nicht erfüllt

  • Das Video enthält wichtige informationstragende Bildinhalte, die weder in der Tonspur noch in einer zusätzlichen Audiodeskription vorkommen.

Einordnung des Prüfschritts

Abgrenzung zu anderen Prüfschritten

In diesem Prüfschritt wird nur geprüft, ob das Video eine Audiodeskription hat. Eine Volltextalternative wird im Prüfschritt 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos bewertet. Braucht ein Video eine Audiodeskription und sind weder eine Audiodeskription noch eine Volltextalternative vorhanden, sind sowohl dieser Prüfschritt als auch Prüfschritt 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos nicht bzw. nicht voll erfüllt.

Quellen

BIK für Alle: Leitfaden barrierefreie Online-Videos

Blogartikel von 'Sprungmarker' zur Barrierefreiheit von Media-Playern (Stand 09/2014)

Blogartikel von Terrill Thompson zu Audio Description (Stand 03/2017):

Fragen zu diesem Prüfschritt

Was sind "wichtige informationstragende Bildinhalte"?

  • Sehr häufig tauchen in Videos eingeblendete Texte auf, die etwa Sprecher oder Sprecherin bzw. deren Rolle benennen. Ohne diese Information ist für nicht-visuelle Nutzer unklar, wer da eigentlich spricht oder interviewt wird. Wenn es eher unwichtig ist, wie die Person heißt, die spricht (z.B. in Passantenbefragungen), sind solche Einblendungen nicht als "wichtige informationstragende Bildinhalte" zu betrachten.

  • Oft sind Videos auch über visuelle Zwischentitel oder eingeblendete Fragen strukturiert. Hier ist zu prüfen, inwieweit die Informationen auch ohne Audiodeskription oder Transkription der Bildinhalte sinnvoll und verständlich sind - zum Beispiel, weil die Tonspur in der Folge ausreichend Kontext liefert.